Anwälte für Gewerblicher Rechtsschutz
Unter dem Begriff gewerblicher Rechtsschutz versteht man den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen. Hierzu gehören das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Sortenschutz- und Markenrecht, aber auch Teile des Wettbewerbsrechts.
Eine Vielzahl von Verträgen regelt den internationalen gewerblichen Rechtsschutz, wie z.B. die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, das Madrider Markenabkommen, das Haager Musterabkommen, das Europäische Patentübereinkommen, das Gemeinschaftspatentübereinkommen oder der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.
Rechtsgebiete im gewerblichen Rechtsschutz
Unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutz ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten zusammengefasst, die mehr oder weniger alle mit den in einem Gewerbebetrieb entwickelten oder gebrauchten Rechten unterschiedlicher Art im Zusammenhang stehen. Die einzelnen Rechtsgebiete gliedern sich in die folgenden Bereiche:
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.